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AGB

§ 1. Geltungsbereich


1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“ genannt) der Spiegelei Fotobox,
vertreten durch Lars Grundler (nachstehend auch „Vermieter“ genannt), gelten für alle
Geschäftsbeziehungen zwischen der Spiegelei Fotobox und dem Auftraggeber (nachstehend
auch „Mieter“ genannt) in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Die
jeweils aktuelle Fassung der AGB ist unter www.spiegelei-fotobox.de/agb-allgemeinegeschaeftsbedingungen
abrufbar.


2. Die vertraglichen AGB werden dem Mieter bei Angebotslegung per E-Mail übermittelt.
Spätestens durch die Entgegenahmen des Mietgegenstandes durch den Mieter, der Unternehmer
ist, gelten diese als angenommen und akzeptiert.


3. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen und eventuellen Zubehöres geht aus dem
Vertrag (siehe § 3) hervor. Mietdauer, Veranstaltungsort, Höhe der Miete sowie Vereinbarungen zur
Lieferung, Betreuung und Abholung gehen ebenso daraus hervor.


4. Die AGB gelten ausschließlich. Durch den Mieter vorgebrachte, abweichende allgemeine
Geschäftsbedingungen, werden seitens des Vermieters nicht anerkannt. Entgegenstehende oder
ergänzende Bedingungen werden nur dann Bestandteil des Vertrags zwischen Mieter und
Vermieter, insofern der Vermieter diese Bestimmungen in schriftlicher Form ausdrücklich
zugestimmt hat. Die AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Vermieter in Kenntnis
entgegenstehender oder von den AGB abweichender Geschäftsbedingungen des Mieters eine
Leistung vorbehaltslos ausführt.


§ 2. Mietgegenstand


1. Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung der Fotobox „Spiegelei Fotobox“sowie des
dazugehörigen Zubehörs (nachfolgend auch „Mietgegenstand“ genannt) gegen ein vereinbartes
Entgelt.


2. Der Mietgegenstand wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zweck und für die vereinbarte
Mietdauer zur Verfügung gestellt.


§ 3. Zustandekommen des Vertrages


1. Die Darstellung von Dienstleistungen und Waren durch den Vermieter über die Webseite oder in
Werbeanzeigen stellt ausdrücklich noch kein verbindliches Angebot dar, sondern gilt als
unverbindliche Aufforderung an den interessierten Mieter eine entsprechende Mietanfrage zu
stellen. Diese kann per E-Mail, Telefon oder persönlich erfolgen.


2. Nach Eingang der Mietanfrage erstellt der Vermieter dem Mieter ein schriftliches Angebot. Der
Vermieter erklärt sich bereit, sich 10 Werktage (Mo/Di/Mi/ Do/Fr) an die im schriftlichen Angebot
dargestellten Preise, zu binden. Ein Vertragsschluss kommt erst dann zustande, wenn eine
schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Mieters vorliegt. Diese erfolgt per E-Mail oder
postalisch per Brief. Für Ort, Zeit, Umfang und Ausführung der zu erbringenden Leistung sind
ausschließlich die in dem Angebot genannten Konditionen maßgebend.

§ 4. Preise, Zahlungsbedingungen


1. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG ist der Vermieter nicht umsatzsteuerpflichtig.


2. Die Preise enthalten die Miete für den Mietgegenstand, die Abholung und die Anlieferung im
Umkreis von 20 km ab Herderstr. 8, 78239 Rielasingen-Worblingen, sowie die Ausstattung je nach
gebuchtem, bzw. angebotenem Paket.


3. Falls nicht anders vertraglich vereinbart, fällt ab einer Distanz von mehr als 20 km
für die Anlieferung und Abholung des Mietgegenstandes eine Kilometerpauschale in Höhe von
1,00 Euro je angefangenem Kilometer (ab dem 21. km) an.


4. Der Mieter hat eine Anzahlung in Höhe 100,00 Euro des im Vertrag vereinbarten Preises
innerhalb von 10 Werktagen nach Auftragsschluss zu bezahlen. 


5. Der Vermieter behält sich vor, dem Mieter nach Rückgabe des Mietgegenstandes eine weitere
Rechnung auszustellen. Auf dieser sind eventuell anfallende Zusatzkosten (z.B. bei längerer
Mietdauer, Schadenersatz, verspätete Rückgabe, etc.) aufgeführt.


§ 5. Mietbedingungen, Überlassung und Mitverantwortlichkeit des Auftraggebers
1. Die Mietgebühr richtet sich nach dem im Angebot, bzw. Vertrag vereinbarten Preise und ist
unabhängig davon zu bezahlen, ob die Geräte tatsächlich benutzt wurden. Eine vorzeitige
Beendung der Mietdauer bewirkt keine Vergünstigung der Mietgebühr.


2. Die Mietzeit beginnt sobald der Mietgegenstandes bei der angegebenen Adresse angeliefert
und aufgebaut ist. Die Zeit für den Abbau wird nicht berechnet.


3. Die Abholung erfolgt nach Vereinbarung, frühestens nach Ende des vereinbarten Mietzeitraums,
jedoch spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ende. Ist eine Abholung des
Mietsgegenstandes zum vereinbarten Zeitpunkt aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat,
nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden,
insbesondere entgangene Gewinne aus einer weiteren Weitervermietung, zu ersetzen.


4. Der Mieter hat den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter
technische Störungen unverzüglich mitzuteilen. Sollte es während des Betriebs einen technischen
Defekt geben der die Nutzung der Fotobox als solche unmöglich macht, verpflichtet sich der
Vermieter diesen schnellstmöglich zu beheben oder für Ersatz (falls vorhanden) zu sorgen.
Unterlässt der Mieter die unverzügliche Anzeige eines Mangels, gibt es keinen Anspruch auf
Minderung. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. Wird die
Mietsache auf Verlangen des Mieters untersucht und zeigt sich hierbei kein Mangel an der
Mietsache, so hat der Mieter die dem Vermieter hierdurch entstandenen Aufwendungen zu
ersetzen. Ansonsten ist der Vermieter verpflichtet, die vom Mieter bei Übergabe unverzüglich
gerügten Mängel zu beseitigen bzw. defekte Geräte durch Funktionsgleiche bei Möglichkeit zu ersetzen.


5. Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, den Gebrauch an dem
Mietgegenstand über den vertraglich vereinbarten Zeitraum und Zweck hinaus einem Dritten zu
überlassen. Insbesondere die Vermietung oder Verleih an dritte Personen ist nicht erlaubt.


6. Der Mietgegenstand ist dem Vermieter in ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben. Der
Mieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass eine Beschädigung des Mietgegenstandes
ausgeschlossen wird, insbesondere ein sicherer Stand ist zu gewährleisten.


7. Der Mieter verpflichtet sich zur sorgfältigen und zweckmäßigen Behandlung des
Mietgegenstandes und des Equipments. Insbesondere, verpflichtet er sich dazu, den
Mietgegenstand vor Kontakt mit Flüssigkeiten zu schützen. Der Mieter hat am Veranstaltungsort
für eine funktionierende, sichere, störungsfreie Stromversorgung zu sorgen. Eine Mitbenutzung
der Stromquelle durch andere Geräte oder Generatoren ist untersagt, um die Mietsache vor
Spannungsschäden zu schützen. Bei der Kabellegung hat der Mieter alle damit verbundenen
Gefahrenquellen abzusichern. Eine Fläche von min. 5 x 3 x 2,5 Meter (BxLxH) ist für den
Mietgegenstand bereitzuhalten.

8. Der Mieter muss das erstellte Layout für den Ausdruck, abnehmen und schriftlich bestätigen.


9. Unvorhergesehene, vom Vermieter nicht verschuldete Ereignisse, gleichgültig ob beim
Vermieter oder seiner Lieferanten, wie z.B. Streik, Aussperrung, Unfallschaden,
überdurchschnittliche Verkehrsbehinderung, technisches Versagen, Betriebsstörungen,
behördliche Anordnungen (bsp. Corona-VO) etc. berechtigen den Vermieter, unter Ausschluss von
Schadenersatzansprüchen des Mieters, vom Vertrag zurückzutreten oder den Beginn der Mietzeit
um die Dauer der Verhinderung hinauszuschieben.


10. Einstellungen und Veränderungen am Mietgegenstand werden dem Mieter ausdrücklich
untersagt. Dies bezieht sich insbesondere auf Einstellungen der verbauten Hardware sowie
Einstellungen der Software.


11. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit an dem Mietgegenstand und
Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen. Im Falle von Beschädigungen oder Abhandenkommens
des Mietgegenstandes in Gänze oder zum Teil hat der Mieter den entstandenen Schaden zu
ersetzen. Bei Abhandenkommen des Mietgegenstand oder Entwendung eines Teils der
Mietsache, ist der Mieter verpflichtet, umgehend polizeiliche Anzeige zu erstatten und den
Vermieter zu benachrichtigen.
Sollten dadurch bedingt nachfolgende Vermietungen des Mietgegenstandes storniert werden
müssen (z.B., weil der Mietgegenstand zum Mietbeginn des nachfolgenden Vertrages noch nicht
wieder voll funktionstüchtig ist) hat der Mieter dem Vermieter den dadurch entstandenen
Einnahmeausfall auszugleichen.


12. Der Mieter haftet nicht für defekte Geräte, die ohne offensichtliche äußere Einwirkung oder auf
altersbedingten Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind.


13. Der Mietgegenstand sowie angemietetes Zubehör sind vollzählig, funktionstüchtig und sauber
zurückzugeben. Verschmutzte Mietgegenstände werden auf Kosten des Mieters gereinigt. Defekte
Mietgegenstände müssen ebenfalls nach Ablauf des Mietzeitraums ersetzt werden.


14. Der Mieter erklärt zum Mietzeitpunkt im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung zu sein.


§ 6. Widerrufsrecht


Sofern der Vertrag als Fernabsatzvertrag zustande kommt und es sich bei unseren Kunden um
Verbraucher handelt, haben diese bei Bestellung von Waren oder Dienstleistungen ein
Widerrufsrecht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.


§ 6.1 Widerrufsbelehrung


Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu
widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns


Spiegelbox Fotobox
Lars Grundler
Reutestraße 92
78467 Konstanz
E-Mail: spiegelei.fotobox@web.de


mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail mit
Eingangsbestätigung) über Ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangener Leistungen binnen 14 Tagen
zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können die
empfangene Leistung sowie Nutzungen nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem
Zustand zurückgewährt beziehungsweise herausgegeben werden, hat der Mieter ggf. Wertersatz
zu leisten.

§ 6.2 Folgen des Widerrufs


1. Wenn der Vertrag seitens des Mieters widerrufen wird, hat Spiegelei Fotobox alle erhaltenen
Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Werktagen zurückzuzahlen, an dem die
Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwendet
der Vermieter dasselbe Zahlungsmittel, mit welchem der Mieter seine Transaktion vollzogen hat.
Der Vermieter kann die Rückzahlung verweigern, falls der Mieter noch in Besitz von Waren des
Vermieters ist.
Das Widerrufsrecht des Mieters erlischt vorzeitig, wenn der Vermieter mit der Ausführung der
Dienstleistung mit Zustimmung des Mieters vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der
Mieter dies selbst veranlasst hat. Dies ist der Fall, wenn der Mietgegenstand zu Beginn der
vereinbarten Mietzeit an den Mieter übergeben wurde.


2. Kündigt bzw. storniert der Mieter den Vertrag, so kann der Vermieter unter Berücksichtigung
seiner gewöhnlich ersparten Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen
Verwendung des Mietgegenstandes eine pauschalierte Stornokostenentschädigung wie folgt
verlangen:


• Rücktritt bis 30 Tage vor Anlieferung des Mietgegenstandes/Veranstaltung: 30% des
vereinbarten Mietpreises
• Rücktritt bis 20 Tage vor Anlieferung des Mietgegenstandes/Veranstaltung: 60% des
vereinbarten Mietpreises
• Rücktritt weniger als 20 Tage vor Anlieferung des Mietgegenstandes/Veranstaltung 80% des
vereinbarten Mietpreises


3. Macht der Vermieter eine pauschalierte Entschädigung gemäß Ziffer 2. geltend, ist der Mieter
gleichwohl berechtigt, nachzuweisen, dass ein geringerer oder kein Schaden beim Vermieter
vorliegt.


4. Sollten bereits Kosten für individuelle Layouts, Rückwände oder spezielle Brandings
entstanden sein, wird dies zusätzlich berechnet.


§ 7. Haftungsausschluss


1. Der Vermieter haftet nicht für den Inhalt und die Verwendung der erstellten Lichtbilder.
Verwendungszweck für den Mietgegenstand ist allein der Unterhaltungswert dessen. Rechts- und
gesetzeswidrige Benutzung des Mietgegenstandes ist ausdrücklich untersagt.


2. Die während der Mietdauer entstandenen Bilder werden innerhalb 48 h nach Ende der Mietzeit
in einen Cloud-Server zur Verfügung gestellt. Für den Zugriff auf diesen Cloud-Server wird dem
Mieter ein Link zur Verfügung gestellt. Es besteht kein Passwortschutz. Nach Rückgabe des
Mietgegenstandes werden die Bilder vom Vermieter innerhalb von 14 Tagen gelöscht.


3. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die im mittelbaren und unmittelbaren
Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstands stehen und der Mieter zu vertreten hat.


§ 8. Urheber- und Nutzungsrechte, Zurverfügungstellung des Bildmaterials


1. Das Urheberrecht entsteht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich
bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Das umfasst die
Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung
des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte betreffend das Bildmaterial seitens des Vermieters
bestehen nicht.


2. Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen
Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet
nicht für die Verletzung von Bildnis- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine
Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial.

Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung
von Bildern keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Mieter haftet zu jeder Zeit allein für den
Datenschutz sämtlicher, während des Mietzeitraumes entstandener Bilder. Der Vermieter
übernimmt zu keiner Zeit eine Gewährleistung für den Datenschutz der Bilder.


3. Das Bildmaterial wird dem Mieter je nach Vereinbarung auf einem USB-Stick, per Online-
Gallery oder einer vergleichbarer Weise zur Verfügung gestellt. Nach spätestens 2 Wochen wird
das Bildmaterial beim Vermieter gelöscht.


4. Dem Mieter obliegt die Sorgfaltspflicht sicherzustellen, dass es weder bei oder mit der
Erstellung der Lichtbilder noch bei deren Versand bei Nutzung der E-Mail-Funktion Rechte Dritter
oder geltende Gesetze verletzt werden. Auch eine Prüfung korrekt angegebener E-Mail-Adressen
ist auf Seiten des Vermieters nicht möglich.


5. Der Mieter haftet bei einem schuldhaften Verstoß gegen diese AGB oder gegen geltende
Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Mietgegenstandes.


6. Der Mieter verpflichtet sich, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten die Fotobox von
der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen,
Klagen oder Prozessen Dritter gegen den Vermieter oder seine gesetzlichen Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen,
Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und
Gerichtskosten, sowie andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die Spiegelei Fotobox
oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im
Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeine Mietbedingungen oder
gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des
Mietgegenstandes.


§ 9. Sonstige Bestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder
Lücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher
Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Einzelbestimmungen gelten die gesetzlichen
Vorschriften.


2. Zusicherungen und Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, etc.), gleich welcher
Übermittlungsart (fernmündlich, elektronisch, etc.) bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch
den Vermieter.


3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und
Kollisionsrechts.


4. Sofern der Kunde Unternehmer ist, gilt bei Streitigkeiten über diese AGB, über den Vertrag
sowie die Erfüllung des Vertrags als Gerichtsstand der Sitz des Vermieters, derzeit Konstanz.


5. Die auf das Vertragsverhältnis bezogenen Daten des Mieters werden vom Vermieter
gespeichert. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte findet nicht statt.

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